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Landkreis Donau-Ries
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Wappen Deutschlandkarte
Wappen des Landkreises Donau-Ries Deutschlandkarte, Position des Landkreises Donau-Ries hervorgehobenp1
Basisdaten
Bundesland: Bayern
Regierungsbezirk: Schwaben
Verwaltungssitz: Donauwörth
Fläche: 1.274,61 km²
Einwohner:
129.550 (31. Dez. 2008)[1]
Bevölkerungsdichte: 102 Einwohner je km²
Kfz-Kennzeichen: DON
Kreisschlüssel: 09 7 79
NUTS: DE27D
Kreisgliederung: 44 Gemeinden
Adresse der Kreisverwaltung: Pflegstraße 2
86609 Donauwörth
Webpräsenz:
www.donau-ries.de
Landrat: Stefan Rößle (CSU)
Lage des Landkreises Donau-Ries in Bayern
Karte
Der Landkreis Donau-Ries ist der nördlichste Landkreis des bayerischen Regierungsbezirks Schwaben.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Geographie
o 1.1 Nachbarkreise
* 2 Geschichte
* 3 Verkehr
o 3.1 Straßen
o 3.2 Bahn
* 4 Politik
o 4.1 Landrat
o 4.2 Kreistag
o 4.3 Wappen
* 5 Städte und Gemeinden
* 6 Siehe auch
* 7 Einzelnachweise
* 8 Weblinks
Geographie [Bearbeiten]
Der Landkreis Donau-Ries umfasst im Nordwesten das Nördlinger Ries, eine nahezu kreisrunde, in den Mittelgebirgszug des Schwäbisch-Fränkischen Jura eingesenkte Beckenlandschaft, deren Durchmesser etwa 22 km beträgt. Seine Existenz verdankt das Ries einem Meteoriteneinschlag. Dem Ries schließt sich im Osten die Fränkische Alb an. Im Süden fällt diese zum Donau-Lech-Gebiet ab. Die Donau streift das südliche Kreisgebiet von West nach Ost. Hier liegt die Große Kreisstadt Donauwörth, in deren Stadtgebiet die von Süden kommenden Zusam und Schmutter und die von Norden einmündende Wörnitz münden. Die Wörnitz durchfließt den Landkreis von Nord nach Süd und nimmt bei Heroldingen (Stadt Harburg) die von rechts einmündende Eger auf. Im Südosten des Kreisgebietes bei Marxheim mündet der von Süden heranfließende Lech in die Donau.
Nachbarkreise [Bearbeiten]
Nachbarkreise sind im Norden der Landkreis Ansbach und der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, im Nordosten der Landkreis Eichstätt, im Osten der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, im Süden die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg und Dillingen an der Donau und im Westen die baden-württembergischen Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis.
Geschichte [Bearbeiten]
Das heutige Kreisgebiet Donau-Ries gehörte vor 1800 zum Großteil zum Fürstentum Oettingen und zur Reichsstadt Nördlingen. 1803 bzw. 1806 kam das Gebiet an Bayern. 1803 wurde das Landgericht Monheim, 1805 das Landgericht Nördlingen und das Herrschaftsgericht Oettingen sowie 1807 das Landgericht Donauwörth errichtet. Sie gehörten alle ab 1808 zum Altmühlkreis bzw. Oberdonaukreis und ab 1810 zum Oberdonaukreis. 1809 wurde Nördlingen eine kreisunmittelbare Stadt. Ab 1838 gehörten alle Land- bzw. Herrschaftsgerichte zum Kreis Schwaben und Neuburg, dem heutigen Regierungsbezirk Schwaben. 1850 wurde auch Donauwörth eine kreisunmittelbare Stadt. 1852 wurde aus dem Herrschaftsgericht Oettingen das gleichnamige Landgericht gebildet. 1862 entstand aus den Landgerichtsbezirken Donauwörth und Monheim der Bezirk Donauwörth, wobei aus dem Landgericht Donauwörth das Stadt- und Landgericht Donauwörth gebildet wurde und aus den Landgerichtsbezirken Nördlingen und Oettingen der Bezirk Nördlingen. 1879/80 wurde der Bezirk Donauwörth geringfügig verändert, indem sieben Gemeinden dem Bezirk Neuburg an der Donau angegliedert wurden. Die beiden Bezirke Donauwörth und Nördlingen wurden ab 1939 als Landkreise bezeichnet. 1940 wurden die kreisunmittelbaren Städte Donauwörth und Nördlingen in die Landkreise eingegliedert, doch wurde dies im Falle Nördlingens 1949 wieder rückgängig gemacht.
Im Rahmen der Gebietsreform 1972 wurde aus den Landkreisen Nördlingen und Donauwörth sowie der kreisfreien Stadt Nördlingen, dem Raum Rain des Landkreises Neuburg a.d.Donau und kleineren Teilen der Landkreise Dillingen und Gunzenhausen ein neuer Landkreis gebildet, der zunächst den Namen Landkreis Nördlingen-Donauwörth erhielt, am 1. September 1973 in Landkreis Donau-Ries umbenannt wurde. Vorläufiger Kreissitz war zunächst Nördlingen, doch wurde 1973 Donauwörth als Kreissitz festgelegt. Nördlingen erhielt aufgrund des Verlusts der Kreisfreiheit den Status einer Großen Kreisstadt. Am 1. Januar 1998 wurde auch Donauwörth zur Großen Kreisstadt erklärt, zumal diese Stadt bis 1940 kreisfrei war.